Patent

Die Célesta wurde 1886 von Charles Victor Mustel, Harmonium-/Orgelbauer in Paris, erfunden. Das Original-Patent mit der Nummer 176.530 befindet sich im Institut National de la Proprieté (inpi), Paris. Eine Kopie befindet sich im Besitz der Firma Schiedmayer Celesta GmbH.

Die Einzigartigkeit dieses neuen Instruments, dem Victor Mustel den Namen „Célesta“ gab, ist in der Art der Tonerzeugung zu finden. Durch das Betätigen der Klaviaturtasten werden Metallklangplatten, die auf Filzkeilen ruhen und über Holzresonatoren platziert sind, von oben mit Filzhämmern angeschlagen.

Zeichung aus Originalpatent der Celesta von Victor Mustel

Zeichung aus Originalpatent der Celesta von Victor Mustel

Auszug aus der Patentschrift

Beschreibung:

„Bei der Erfindung, die Gegenstand dieses Patentantrags ist, handelt es sich um ein neues Musikinstrument, das ich als „Celesta“ bezeichne. Die beigefügte Zeichnung lässt gut die charakteristischen Bauteile des Systems erkennen, Abbildung 1 ist ein senkrechter Schnitt in einer Ebene, die durch die Taste, den Echappement-Mechanismus und den Hammer führt, während Abbildung 2 einen Querschnitt des Resonators zeigt, der die 2 schwingenden Metallplatten trägt. Der Ton entsteht durch eine Reihe von Metallplatten (A und B), die durch Aufprall des Hammers (C) in Schwingung geraten, wie beim Piano, die Anordnung ist jedoch sehr speziell, da der Anschlag nicht vertikal, wie beim Klavier mit vertikalen Seiten, oder von unten, wie beim Flügel, erfolgt, sondern von oben, wie es die beigefügte Zeichnung erkennen lässt.“

Der „himmlische“ Klang der Celesta, erzeugt durch die von Mustel vorgegebene, spezielle, unverwechselbare Mechanik, begeistern seitdem, bis zum heutigen Tag, Komponisten, Musiker und Zuhörer jeden Alters. Die Celesta wird sowohl in der symphonischen / Kammer-Musik als auch bei Pop- und Filmmusik, Musicals sowie Hörspielen und Werbespots eingesetzt.

Celesta No 1