{"id":2925,"date":"2017-11-06T15:34:02","date_gmt":"2017-11-06T14:34:02","guid":{"rendered":"https:\/\/www.celesta-schiedmayer.de\/?page_id=2925"},"modified":"2017-11-06T15:47:39","modified_gmt":"2017-11-06T14:47:39","slug":"foundation-statute","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.celesta-schiedmayer.de\/en\/foundation\/foundation-statute\/","title":{"rendered":"Foundation Statute"},"content":{"rendered":"\n<style type=\"text\/css\" data-created_by=\"avia_inline_auto\" id=\"style-css-av-av_heading-f7bf40ae5ca1eb0965d3f6ef850b64bc\">\n#top .av-special-heading.av-av_heading-f7bf40ae5ca1eb0965d3f6ef850b64bc{\npadding-bottom:10px;\n}\nbody .av-special-heading.av-av_heading-f7bf40ae5ca1eb0965d3f6ef850b64bc .av-special-heading-tag .heading-char{\nfont-size:25px;\n}\n.av-special-heading.av-av_heading-f7bf40ae5ca1eb0965d3f6ef850b64bc .av-subheading{\nfont-size:15px;\n}\n<\/style>\n<div  class='av-special-heading av-av_heading-f7bf40ae5ca1eb0965d3f6ef850b64bc av-special-heading-h1  avia-builder-el-0  el_before_av_textblock  avia-builder-el-first '><h1 class='av-special-heading-tag '  itemprop=\"headline\"  >Foundation Statute<\/h1><div class=\"special-heading-border\"><div class=\"special-heading-inner-border\"><\/div><\/div><\/div>\n<section  class='av_textblock_section av-av_textblock-0366cc7376be6c9e82a3e9cc8987b64f '   itemscope=\"itemscope\" itemtype=\"https:\/\/schema.org\/CreativeWork\" ><div class='avia_textblock'  itemprop=\"text\" ><h3>\u00a71 Name, Rechtsform, Sitz der Stiftung<\/h3>\n<p>Die Stiftung f\u00fchrt den Namen <strong>SCHIEDMAYER STIFTUNG <\/strong><\/p>\n<p>Sie ist eine rechtsf\u00e4hige Stiftung des b\u00fcrgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in 73240 Wendlingen.<\/p>\n<h3>\u00a72 Zweck der Stiftung<\/h3>\n<p>Zweck der Stiftung ist die F\u00f6rderung von Wissenschaft und Forschung, der Bildung und Erziehung, der Kunst und Kultur.<\/p>\n<p>Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:<\/p>\n<ol>\n<li>Planung und Organisation von Veranstaltungen insbesondere von Jubil\u00e4en, Konzerten, Ausstellungen im In- und Ausland.<\/li>\n<li>Akquisitionen von Musikinstrumenten bzw. Dokumenten, Schriftst\u00fccken<\/li>\n<li>\u00d6ffentlichkeitsarbeit und Werbung f\u00fcr und im Namen der Schiedmayer Stiftung<\/li>\n<li>Publikationen von Tontr\u00e4gern, Dokumentationen und B\u00fcchern (digital und analog)<\/li>\n<li>Kauf und Erhalt von Publikationen \u00fcber Kunst und Kultur, insbesondere \u00fcber Musik<\/li>\n<li>Instandhaltung, Instandsetzung von Musikinstrumenten, Dokumenten<\/li>\n<li>F\u00f6rderung von Komponisten bzw. deren Kompositionen f\u00fcr die Celesta.<\/li>\n<li>F\u00f6rderung der Musikerziehung, Musikwissenschaft, Stipendien f\u00fcr Musikstudenten<\/li>\n<li>Spenden zur F\u00f6rderung von Wissenschaft und Forschung, der Bildung und Erziehung, der Kunst und Kultur.<\/li>\n<li>Spenden f\u00fcr Instandhaltung, Instandsetzung von Musikinstrumenten, Dokumenten die sich insbesondere in Museen befinden.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>\u00a73 Gemeinn\u00fctzigkeit<\/h3>\n<ol>\n<li>Die Stiftung verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts &#8220;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8221; der Abgabenordnung.<\/li>\n<li>Die Stiftung ist selbstlos t\u00e4tig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/li>\n<li>Die Mittel der Stiftung d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Die Stifterin und ihre Erben\/Rechtsnachfolger erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung.<\/li>\n<li>Es darf niemand, auch nicht der Stifter\/ die Stifterin selbst, durch Ausgaben, die nicht dem Stiftungszweck entsprechen oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen bzw. sonstige Verm\u00f6genszuwendungen beg\u00fcnstigt werden.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Eine Ausnahme des Verbots von Zuwendungen an die Stifterin bzw. ihre Angeh\u00f6rigen l\u00e4sst \u00a7 58 Nr. 5 AO zu. Danach kann bis zu einem Drittel des Einkommens der Stiftung dazu verwendet werden, um die Stifterin und ihre n\u00e4chsten Angeh\u00f6rigen in angemessener Weise zu unterhalten, Ihre Gr\u00e4ber zu pflegen und ihr Andenken zu ehren.<\/p>\n<ol start=\"5\">\n<li>Die Ertr\u00e4ge des Stiftungsverm\u00f6gens und die Spenden m\u00fcssen zeitnah f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke der Stiftung verwendet werden.<\/li>\n<li>Es d\u00fcrfen jedoch auch R\u00fccklagen gebildet werden.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>\u00a74 Rechte der Beg\u00fcnstigten<\/h3>\n<p>\u00dcber die Vergabe von Stiftungsmitteln entscheidet der Vorstand nach pflichtgem\u00e4\u00dfem Ermessen und nach Ma\u00dfgabe der vom Vorstand aufgestellten Richtlinien. Den durch die Stiftung Beg\u00fcnstigten steht kein Rechtsanspruch auf Zuwendung von Stiftungsmitteln zu.<\/p>\n<h3>\u00a75 Stiftungsverm\u00f6gen , Erhaltung des Stiftungsverm\u00f6gens<\/h3>\n<ol>\n<li>Das Stiftungsverm\u00f6gen ergibt sich aus dem Stiftungsgesch\u00e4ft. Das Stiftungsverm\u00f6gen besteht zum Zeitpunkt der Stiftungsgr\u00fcndung aus:<\/li>\n<\/ol>\n<p>100.000,- \u20ac in bar. (einhunderttausend Euro)<\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li>Das Stiftungsverm\u00f6gen ist grunds\u00e4tzlich ungeschm\u00e4lert in seinem Wert zu erhalten.<\/li>\n<li>Das Stiftungsverm\u00f6gen darf umgeschichtet werden. Umschichtungsgewinne d\u00fcrfen ganz oder teilweise zur Erf\u00fcllung des Stiftungszwecks verwendet werden. Zuwendungen der Stifterin bzw. Dritter wachsen dem Stiftungsverm\u00f6gen zu, wenn sie ausdr\u00fccklich dazu bestimmt sind (Zustiftungen).<\/li>\n<li>Erbschaften und Verm\u00e4chtnisse gelten grunds\u00e4tzlich als Zustiftung, wenn der Erblasser bzw., Verm\u00e4chtnisgeber nichts anderes verf\u00fcgt hat.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>\u00a76 Verwendung der Verm\u00f6gensertr\u00e4gen \u2013 Gesch\u00e4ftsjahr<\/h3>\n<ol>\n<li>Die Stiftung erf\u00fcllt ihre Zwecke aus den Ertr\u00e4gen des Stiftungsverm\u00f6gens und aus dazu bestimmten Zuwendungen der Stifterin bzw. Dritter (Spenden).<\/li>\n<li>Die Verwaltungskosten der Stiftung sind aus den Ertr\u00e4gen zu begleichen.<\/li>\n<li>Freie oder zweckgebundene R\u00fccklagen d\u00fcrfen dem Verm\u00f6gen zugef\u00fchrt werden<\/li>\n<li>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>\u00a77 Organe der Stiftung<\/h3>\n<p>Das Organ der Stiftung ist der Vorstand.<\/p>\n<p>Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern.<\/p>\n<p>Der erste Vorstand wird von der Stifterin bestellt. Danach erg\u00e4nzt sich der Vorstand durch Kooptation. Die Stifterin bestimmt auch die\/den ersten Vorsitzenden und die\/den ersten stellvertretenden Vorsitzenden.<\/p>\n<p>Der Vorstand hat im Rahmen des Stiftungsgesetzes und dieser Satzung den Willen der Stifterin so wirksam wie m\u00f6glich zu erf\u00fcllen.<\/p>\n<p>Nach Ausscheiden der Stifterin w\u00e4hlt der Vorstand aus seiner Mitte eine\/n Vorsitzende\/n und eine\/n stellvertretende\/n Vorsitzende\/n.<\/p>\n<h3>\u00a78 Vorstand &#8211; Mitglieder, Amtszeit und Organisation<\/h3>\n<p>Die Mitglieder der Stiftungsorgane sind ehrenamtlich f\u00fcr die Stiftung t\u00e4tig. Ihnen d\u00fcrfen keine Verm\u00f6gensvorteile zugewendet werden. Sie haben Anspruch auf Ersatz der ihnen entstandenen Kosten. Es kann ihnen auch eine pauschale Aufwandsentsch\u00e4digung gew\u00e4hrt werden.<\/p>\n<p>Das Amt eines Vorstandmitgliedes endet durch:<\/p>\n<ol>\n<li>Abberufung durch den Vorstand<\/li>\n<li>Tod des Mitglieds<\/li>\n<li>Amtsniederlegung des Mitglieds, sie ist jederzeit zul\u00e4ssig und schriftlich gegen\u00fcber der Stiftung zu erkl\u00e4ren.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Vorstandsmitglieder k\u00f6nnen durch Abwahl aus wichtigen Gr\u00fcnden abberufen werden. Ein wichtiger Grund liegt z. B. vor, wenn das Mitglied einer groben Pflichtverletzung schuldig oder wenn es unf\u00e4hig zur ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung ist. Das betroffene Mitglied ist von der Stimmabgabe ausgeschlossen, muss jedoch vorher angeh\u00f6rt werden.<\/p>\n<p>Die ersten Mitglieder des Vorstands sowie \u00c4nderungen in der Zusammensetzung des Vorstands sind der Stiftungsbeh\u00f6rde von dem Vorstand in seiner neuen Zusammensetzung unverz\u00fcglich mitzuteilen.<\/p>\n<h3>\u00a79 Vorstand &#8211; Aufgaben, Beschlussfassung<\/h3>\n<p>Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und au\u00dfergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und handelt durch seinen Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter.<\/p>\n<p>Der Vorstand kann durch Beschluss allen oder einzelnen seiner Mitglieder Einzelvertretungsbefugnis und Befreiung von der Beschr\u00e4nkungen des \u00a7181 BGB erteilen.<\/p>\n<p>Der Vorstand ist das gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Organ der Stiftung. Er ist zur gewissenhaften und sparsamen Verwaltung des Stiftungsverm\u00f6gens und der sonstigen Mittel verpflichtet. Er sollte mindestens zu einer Sitzung j\u00e4hrlich zusammentreten. Zu seinen Aufgaben geh\u00f6ren alle laufenden Angelegenheiten der Stiftung, insbesondere:<\/p>\n<ol>\n<li>die Verwaltung des Stiftungsverm\u00f6gens einschlie\u00dflich der Buchf\u00fchrung und der Aufstellung der Jahresabschl\u00fcsse<\/li>\n<li>die Verwaltungsaufgaben und laufenden Geldbewegungen der Stiftung (Einnahmen \/ Ausgaben)<\/li>\n<li>die Verwendung der Stiftungsertr\u00e4ge zur Verwirklichung des Stiftungszwecks nach Ma\u00dfgabe der vom Vorstand aufgestellten Vergaberichtlinien<\/li>\n<li>die Vorbereitung und Durchf\u00fchrung von Stiftungsveranstaltungen und sonstiger satzungsgem\u00e4\u00dfer Aktivit\u00e4ten (F\u00f6rderveranstaltungen, Akquisitionen etc.)<\/li>\n<li>die Wahrnehmung der Berichtspflichten gegen\u00fcber der Aufsichtsbeh\u00f6rde, insbesondere die Vorlage der gepr\u00fcften Jahresrechnung mit Verm\u00f6gens\u00fcbersicht sowie des Berichts \u00fcber die Erf\u00fcllung des Stiftungszwecks.<\/li>\n<li>die Abwicklung s\u00e4mtlicher stiftungs- und steuerrechtlicher Angelegenheiten mit den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden<\/li>\n<li>die Wahl der Vorsitzenden des Vorstandes<\/li>\n<li>Die Erstellung einer Gesch\u00e4ftsordnung sowie die \u00dcberwachung der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung<\/li>\n<\/ol>\n<p>Der Vorstand hat f\u00fcr jedes Gesch\u00e4ftsjahr eine Jahresrechnung mit einer Verm\u00f6gens\u00fcbersicht und einem Bericht \u00fcber die Erf\u00fcllung des Stiftungszwecks aufzustellen bzw. aufstellen zu lassen.<\/p>\n<p>Der Vorstand kann den Rechenschaftsbericht (Jahresrechnung, Verm\u00f6gens\u00fcbersicht und Bericht \u00fcber die Erf\u00fcllung des Stiftungszwecks) durch externe, sachverst\u00e4ndige Stellen (z.B. Wirtschaftspr\u00fcfer, Steuerberater oder dgl.) erstellen lassen.<\/p>\n<h3>\u00a710 Vorstand \u2013 Beschlussfassungen, Sitzungen<\/h3>\n<ol>\n<li>Der Vorstand entscheidet durch Beschluss. Die Beschl\u00fcsse werden in Sitzungen gefasst.<\/li>\n<li>Sitzungen des Vorstands sind abzuhalten, so oft es die Belange der Stiftung erfordern, jedoch mindestens einmal j\u00e4hrlich oder wenn ein Vorstandsmitglied die Einberufung verlangt. Die Einberufung erfolgt rechtzeitig und schriftlich durch den Vorsitzenden.<\/li>\n<li>Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens die H\u00e4lfte seiner Mitglieder anwesend ist oder \u2013 im Falle des Absatzes 6 \u2013 an der Beschlussfassung mitwirken. Die Vorstandsmitglieder k\u00f6nnen sich gegenseitig durch entsprechende schriftliche Vollmacht vertreten.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"4\">\n<li>Beschl\u00fcsse werden mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Jedes Vorstandsmitglied hat eine Stimme. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. In seiner\/ihrer Abwesenheit entscheidet sein\/ihr Stellvertreter.<\/li>\n<li>Vorstandsbeschl\u00fcsse sind schriftlich niederzulegen und von mindestens zwei seiner Mitglieder zu unterzeichnen. Nicht anwesende Mitglieder sind von den gefassten Beschl\u00fcssen schriftlich zu unterrichten.<\/li>\n<li>Auf Anordnung der\/des Vorsitzenden k\u00f6nnen Beschl\u00fcsse auch im Wege der schriftlichen Umfrage, der telefonischen Umfrage oder der Umfrage per E-Mail gefasst werden, wenn kein Vorstandmitglied widerspricht. Wird eine schriftliche Abstimmung oder eine Abstimmung per E-Mail durchgef\u00fchrt, so ist in der von der \/ vom Vorsitzenden den \u00fcbrigen Vorstandsmitgliedern zuzuleitenden Aufforderung zur Stimmabgabe eine angemessene Frist f\u00fcr die Stimmabgabe bzw. die Erkl\u00e4rung des Widerspruchs festzulegen. Vorstandsmitglieder, die nicht fristgem\u00e4\u00df ihre Stimme abgeben oder der Beschlussfassung nicht fristgem\u00e4\u00df widersprechen, k\u00f6nnen an der Beschlussfassung nicht mitwirken bzw. ihr Widerspruch bleibt unbeachtet. Auf diesen Umstand ist in der Aufforderung hinzuweisen. Das Ergebnis der Abstimmung ist allen Vorstandsmitgliedern schriftlich mitzuteilen.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>\u00a711 Satzungs\u00e4nderungen, \u00c4nderungen des Stiftungszwecks, Zusammenlegung, Aufhebung<\/h3>\n<p>Satzungs\u00e4nderungen sind bei Wahrung des Stiftungszwecks und unter Beachtung des urspr\u00fcnglichen Willens der Stifterin zul\u00e4ssig, wenn sich zur Aufrechterhaltung des Stiftungsbetriebs die Notwendigkeit dazu ergibt. Hierzu ist ein Beschluss des Stiftungsvorstands erforderlich, der mindestens mit einer Zweidrittelmehrheit aller Vorstandsmitglieder zustande kommt.<\/p>\n<p>Beschl\u00fcsse \u00fcber die \u00c4nderung des Stiftungszwecks sowie \u00fcber die Zusammenlegung oder Aufhebung der Stiftung sind nur zul\u00e4ssig, wenn die dauerhafte und nachhaltige Erf\u00fcllung des Stiftungszwecks unm\u00f6glich geworden ist oder wegen wesentlicher Ver\u00e4nderung der Verh\u00e4ltnisse nicht mehr sinnvoll erscheint. Der urspr\u00fcngliche Wille der Stifterin ist nach M\u00f6glichkeit zu ber\u00fccksichtigen. Hierzu ist ein einstimmiger Beschluss des Vorstands erforderlich.<\/p>\n<p>Beschl\u00fcsse zu Satzungs- und Zweck\u00e4nderungen sowie zur Aufhebung oder Zusammenlegung der Stiftung bed\u00fcrfen der Genehmigung durch die Stiftungsbeh\u00f6rde. Der Finanzverwaltung sind die Beschl\u00fcsse anzuzeigen, bei Zweck\u00e4nderungen ist eine Auskunft der Finanzverwaltung zur Steuerbeg\u00fcnstigung einzuholen.<\/p>\n<h3>\u00a712 Verm\u00f6gensanfall<\/h3>\n<p>Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung der Stiftung oder Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen an den<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>Freundeskreis Stadtmuseum Stuttgart e.V.<\/strong><br \/>\nc\/o Ernst Klett AG<br \/>\nRoteb\u00fchlstra\u00dfe 77<br \/>\n70178 Stuttgart<\/p>\n<p>f\u00fcr die F\u00f6rderung von Wissenschaft und Forschung, der Bildung und Erziehung, der Kunst und Kultur.<\/p>\n<h3>\u00a713 Stiftungsaufsichtsbeh\u00f6rde<\/h3>\n<ol>\n<li>Stiftungsbeh\u00f6rde ist das Regierungspr\u00e4sidium Stuttgart.<\/li>\n<li>Die Stiftungsbeh\u00f6rde ist auf Wunsch jederzeit \u00fcber alle Angelegenheiten der Stiftung zu unterrichtet. Ihr ist unaufgefordert der Jahresabschluss vorzulegen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Wendlingen, den 08.07.2016<br \/>\nElianne Schiedmayer\/Stifterin<\/p>\n<\/div><\/section>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"parent":2919,"menu_order":8,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-2925","page","type-page","status-publish","hentry"],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.celesta-schiedmayer.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2925","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.celesta-schiedmayer.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.celesta-schiedmayer.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.celesta-schiedmayer.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.celesta-schiedmayer.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2925"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.celesta-schiedmayer.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2925\/revisions"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.celesta-schiedmayer.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2919"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.celesta-schiedmayer.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2925"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}