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STELLUNGNAHME SCHIEDMAYER CELESTA GMBH + MUSTEL S.A.
zu dem Artikel „An Overview of Yamaha Celestas“ (Übersicht über Yamaha Celestas)

Bei der Eingabe der Suchworte „yamaha mustel“ bei www.google.de erscheint in der Trefferliste an der ersten Position der Beitrag „An Overview of Yamaha Celestas“.
Es ist darin zu lesen, dass YAMAHA 1989 eine Anfrage von der Fa. MUSTEL erhalten haben soll, um Reparaturen für die Firma Mustel auszuführen.
Diese Behauptung ist unwahr. Vom Geschäftsführer der Firma Mustel, Michel Peron, wurde uns schriftlich bestätigt: „In meiner Funktion als Direktor der Firma SA Mustel möchte ich bestätigen, dass unsere Firma nie Kontakt mit der bekannten japanischen Firma YAMAHA aufgenommen hat.“

In dem o.g. Artikel sind weitere gravierend fehlerhafte und falsche Angaben enthalten, mit welchen offensichtlich versucht wird, unser Unternehmen zu schädigen:
Das Patent der Celesta wurde nicht von Auguste, sondern von Victor Mustel am 02. Juni 1886 in Paris beantragt. Die Patenterteilung erfolgt am 08.10.1886. Die Patentanmeldung liegt uns in Kopie vor und ist auf unserer Webpage www.celesta-schiedmayer.de abgebildet. In dieser schrieb Mustel u.a.:
„Bei der Erfindung, die Gegenstand dieser Patentanmeldung ist, handelt es sich um ein neues Musikinstrument, das ich als „Celesta“ bezeichne. Der Ton entsteht durch eine Reihe von Metallplatten A und B, die durch Aufprall des Hammers C in Schwingungen geraten, wie beim Piano, die Anordnung ist jedoch sehr speziell, da der Anschlag nicht vertikal, wie beim Klavier mit vertikalen Saiten, oder von unten, wie beim Flügel erfolgt, sondern von oben, wie es die beigefügte Zeichnung erkennen lässt.“
Siehe Patent von Mustel auf unserer Webseite: www.celesta-schiedmayer.de

Der Vorgänger der Celesta, das Dulcitone (Stimmgabeln anstatt Stahlplatten), wurde 1860 nicht von Victor Mustel, sondern von Thomas Machell (1841 – 1915), erfunden. Die Firma Thomas Machell & Sons wurde 1879 gegründet. Das Typophone wurde 1865 von Mustel erfunden und zum Patent angemeldet. Das Patent wurde 1868 erteilt.

YAMAHA weist auf eine Reihe von „Einschränkungen“ der von Wettbewerbern gebauten und vertriebenen Celestas hin. Nicht zuletzt weil für Yamaha die Firma Mustel seit 1970 nicht mehr existiert, bezieht sich YAMAHA mit dieser Aussage vor allem auf unser Unternehmen. Die von YAMAHA behaupteten angeblichen Nachteile unserer Instrumente bestehen nicht. Entgegen der Behauptung von YAMAHA ist es sehr wohl möglich, mit unseren Instrumenten schnelle Passagen zu spielen und die Lautstärke einfach zu regulieren. Ferner ist in der Darstellung von YAMAHA unzutreffend, dass mit unseren Celestas keine weichen ausgewogenen Akkorde, kein lautes expressives Spiel, keine Triller und Glissandi spielbar seien und es für die Interpreten unmöglich sei, „eine geschmeidige Dynamik aufrechtzuerhalten.“
Die von YAMAHA verbreiteten unzutreffenden Behauptungen sind daher herabsetzend und rufschädigend und stellen einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar.

Wie schon erwähnt, hat eine Kontaktaufnahme der Firma Mustel zu YAMAHA nie stattgefunden. Jedoch versucht YAMAHA den Eindruck zu vermitteln, dass sie durch diesen angeblichen Kontakt, Kenntnisse über die Geschichte der Celesta sowie über den Celestabau erworben und daraufhin ein neues „Design“ entwickelt hätte. Somit wird den Lesern suggeriert, dass bei den so genannten „Celestas (Celesten)“ von YAMAHA lediglich die äußere Gestalt des Mustel-Instruments geändert wurde, sich jedoch nach wie vor eine Celestamechanik (sprich „Mustel-Mechanik“) im Inneren befindet. Diese Suggestion wird dadurch noch verstärkt, dass in dem Beitrag von YAMAHA, richtigerweise die von Mustel erfundene Celestamechanik als die Celestamechanik vorgestellt und wie folgt beschrieben wird: „Die Töne der Celesta werden mittels Metallplatten erzeugt, die auf Filzleisten über hohlen Holzresonatoren ruhen. Die Metallplatten werden von oben von Filzbezogenen Hämmern angeschlagen und sind mit einem komplizierten Mechanismus mit der Tastatur verbunden“.

YAMAHA baut jedoch ein anderes Instrument mit einer Flügelmechanik, welche nicht zum räumlichen Aufbau einer Celesta gehört. Bei einer Flügelmechanik werden die Metall-
platten von unten angeschlagen.
Trotz dieses gravierenden Unterschieds in dem räumlichen Aufbau, nennt YAMAHA ihr Instrument Celesta oder Cel. (Abkürzung von Celesta in einer Partitur), obwohl es keine Celesta ist. Es handelt sich vielmehr um ein Tastenglockenspiel mit Flügelmechanik.

Da Victor Mustel, der Erfinder der Celesta, schon bei Anmeldung seines Patents im Jahre 1886 die Verwendung einer Flügelmechanik bei dem Bau einer Celesta ausdrücklich ausschließt, ist es irreführend, wenn YAMAHA ihre Tastenglockenspiele mit der Bezeichnung „Celesta“ bewirbt oder als solche verkauft. Zum Vergleich: Ein Clavinova ist kein Klavier und ein Kugelschreiber ist kein Füller. Ein Clavinova darf nicht als Klavier verkauft werden und ein Kugelschreiber nicht als Füller.

Unser Familienunternehmen (1735 in Erlangen gegründet, seit 1809 in Stuttgart), baut die Celesta seit 1890. Yamaha hat früher Instrumente von uns gekauft. Beginn der Produktion vom Tastenglockenspiel mit Flügelmechanik bei Yamaha ab 1992.

20.03.2009

Elianne Schiedmayer
Geschäftsführende Gesellschafterin
Schiedmayer Celesta GmbH
Schäferhauserstr. 10/2
73240 Wendlingen
HRB 225560 Amtsgericht Stuttgart
www.celesta-schiedmayer.de

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